1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen SVS Vorhang-Service und ihren Kunden und Geschäftspartnern. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig für verbindlich erklärt worden sind. Mit Erteilung der Aufträge werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SVS Vorhang-Service akzeptiert. Änderungen oder Nebenabreden dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform mit rechtsgültiger Unterschrift von SVS Vorhang-Service.
2. Offerten
Alle Offerten von SVS Vorhang-Service sind drei Monate verbindlich. Bei Aufträgen, deren Offerte einen Zeitraum von drei Monaten überschritten haben, behält sich SVS Vorhang-Service eine Anpassung der Preise an veränderte Umstände vor. Auf Wunsch des Kunden nach Auftragserteilung durchgeführte Änderungen, insbesondere bei Sonderanfertigung rechnet SVS Vorhang-Service gesondert ab.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise. Der Mindestpreis für einen Auftrag, oder für eine einzelne ausgeführte Arbeit beträgt neu 95.00 CHF
Zahlungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum; wo ein solches fehlt, innert 30 Tagen seit Ausstellungsdatum der Rechnung. Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrverdiensten oder Leistungen anderer Drittanbieter werden dem Kunden zusammen mit der Rechnung von SVS Vorhang-Service belastet. SVS Vorhang-Service ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach muss der Kunde belegen, dass die Rechnung nicht stimmt.
4. Verzug
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der in Ziff.3 AGB genannten Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6% zu bezahlen. SVS Vorhang-Service ist berechtigt, bei der zweiten Mahnung mindestens CHF 25.- in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. SVS Vorhang-Service kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von Ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen.
Nach 60 Tagen nach Rechnungsaustellung werden von unserer Seite mindestens CHF 35.00 für Umtriebskosten und Mahngebühren erhoben.
Ebenfalls werden nach 90 Tagen nach Ablauf vom fälligen Rechnungsdatum unsere Garantieleistungen von zur Zeit 2 Jahren auf sämtliche Produkte storniert. Unter Vorbehalt, dass nach der Zustellung der Rechnung innert einer Frist von 30 Tagen gemäss Faktura Rechnungsdatum vom Kunde eine Einwendung oder allfällige Beanstandung an uns schriftlich erfolgen muss bis zu diesem Zeitpunkt.
5. Lieferung, Nutzen und Gefahren
Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware von SVS Vorhang-Service auf den Kunden über, selbst wenn diese noch nicht vollständig bezahlt wurde. Allfällige Transportschäden sind SVS Vorhang-Service und dem Transporteur unverzüglich bei Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu melden.
Die Art des Versandes oder Transportes erfolgen nach Wahl von SVS Vorhang-Service und sind in den Verkaufspreisen für die Kantone Zürich, Thurgau und Schaffhausen schon eingerechnet. Sonderwünsche des Kunden und Express Gebühren werden zu den üblichen Preisen verrechnet. Anlieferungen zum Endverbraucher, Händler unter erschwerter Bedingungen oder vergeblicher Anlieferung werden zusätzlich verrechnet.
Angegebene Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug von Zulieferanten. Terminüberschreitungen aus obigen genannten Gründen, geben dem Kunden in keinem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche, auch nicht für Folgeschäden, zu stellen.
Im Falle eines nicht begründeten Lieferverzugs von SVS Vorhang-Service kann der Kunde, Händler nur nach einer angemessenen Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Ablehnungsdrohung vom Vertrag zurücktreten.
SVS Vorhang-Service ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die finanzielle Lage des Kunden bis zum Lieferdatum derart verschlechtert hat, dass eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nicht erwartet werden kann.
6. Mängelrügen und Beanstandungen
Beanstandungen wegen Mängel sind bei SVS Vorhang-Service innerhalb der Laufenden Garantien von aktuell 3 Jahren immer möglich, solange sie auch schriftlich mitgeteilt wurden.
7. Gewährleistung, Garantie
Es wird kein Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Bedienung durch den Besitzer oder Dritter, natürliche Abnützung, unsachgemässe oder nachlässige Behandlung oder äussere Gewaltanwendung. Änderungen, Reparaturen oder Reinigungen ohne die Zustimmung von SVS Vorhang-Service sowie Nichteinhaltung der Benutzungs- und Reinigungsvorschriften heben die Garantiepflicht auf.
8. Haftung
Unter dem Gesichtspunkt der Zusicherung von Eigenschaften haftet SVS Vorhang-Service nur, wenn sie bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesagt hat. Der Kunde, Händler steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung übergebenen Vorlagen und der mitgeteilten Masse und sonstige Angaben, so wie die zu verarbeitenden Materialien die durch den Kunden, Händler selber geliefert werden ein. Diesbezügliche Irrtümer oder fehlerhaften Materialien auf Seiten des Kunden, Händler können einer Mangelhaftigkeit der Arbeiten, Leistungen von SVS Vorhang-Service nicht begründen.
9. Umtausch
Auftragsgemäss gelieferte Massartikel können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Umtausch und Rücknahme von Waren ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis von SVS Vorhang-Service möglich. SVS Vorhang-Service behält sich bei einer Rücknahme des Produktes oder Arbeit vor, allfällige daraus resultierende Kosten für Kontrolle, Reinigung und Wiedereinlagerung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von SVS Vorhang-Service. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Der Kunde gibt mit der Auftrags Erteilung SVS Vorhang-Service seine ausdrückliche Zustimmung zum Eintrag, in das Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Kunden, wenn die vollständige Bezahlung des Kaufpreises nicht in 60 Tagen erfolgt ist.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist CH-8483 Kollbrunn von SVS Vorhang-Service
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für jede Art Verfahren sind ausschliesslich die Gerichte in Zell / ZH von SVS Vorhang-Service zuständig. Der Kunde kann indessen auch an seinem Domizil oder vor jeder anderen zuständigen Behörde belangt werden. Das schweizerische Recht findet Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Parteien ist Zell / ZH, von SVS Vorhang-Service
13. Kontakt
SVS VORHANG - SERVICE
Sicht- und Sonnenschutzsysteme
Haspelstrasse 4
CH-8483 Kollbrunn
Telefon 052 535 09 09
Web: https://www.vorhang-service.ch/
Handelsregister-Nummer / UID
CHE-279.574.845
AGB gültig ab Jan. 2025
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Unsere Dienstleistungen und Qualitätsgarantien für Sie:
Kostenlose Heim- und Objektberatung direkt bei Ihnen zu Hause oder auf Ihrem gewünschten Objekt
2 Jahre Garantie auf alle unsere Produkte inkl. Montage
Alle unsere Produkte werden für Sie nach Mass gefertigt und von uns passgenau montiert
Wir achten auf ein faires Preis - Leistungsverhältnis
Kundenzufriedenheit und unsere Referenzen erachten wir als einzigen Masstab für die Qualität unserer Leistungen
Wir sind tagtäglich für unsere Kundschaft im Einsatz im Kanton Zürich und Thurgau
Beratungstermine in anderweitigen Kantonen nur nach telefonischer Rücksprache
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